>> Alfred Brenner Stiftung >> Alfred Brenner Stiftung
>> Alfred Brenner Stiftung
>> Die Stiftung >> Bewerbung >> Alfred Brenner >> Brenner's Park Hotel & Spa >> Kontakt >> News >> Links
 
 
>> Alfred Brenner Portrait  
 

Im Gedenken an den Hotelier Alfred Brenner, zur Pflege einer Gastkultur
in seinem Geiste, sowie zur Förderung einer anspruchsvollen beruflichen Weiterbildung von Mitarbeitern der gehobenen Hotellerie und Gastronomie in Deutschland wird die Alfred Brenner Stiftung jährlich zur Bewerbung um den Alfred Brenner Preis aufrufen. Der Verleihungsort ist Baden-Baden.

Der Preis
Der Preis wird als Alfred Brenner Förderpreis in Höhe von 2.500,00 EURO vergeben. Im September 2005 hat das Kuratorium beschlossen den Förderpreis um 500 EURO zu erhöhen.

Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme am Alfred Brenner Preis sind Mitarbeiter aus dem Bereich gehobene Hotellerie und Gastronomie berechtigt, die ein Lebensalter
von 28 Jahren noch nicht überschritten haben und eine anspruchsvolle berufliche Weiterbildung im Bereich Hotelwesen bzw. Gastronomie anstreben. Die Mindestnote bei der Abschlussprüfung der IHK oder Berufsschule muss 2,0 oder besser sein.

Vergabe
Über die Vergabe des Preises entscheidet eine Jury, die aus den stimm-
berechtigten Mitgliedern des Kuratoriums
besteht. Sie wählen jeweils mit einfacher Mehrheit einen Vorsitzenden aus ihrer Mitte. Die Wiederwahl des Vorsitzenden ist möglich. Die Jury wird zu Beginn einer Verleihungsperiode bestellt.

Arbeit der Jury
Die Jury tritt möglichst ein halbes Jahr vor jeder Preisverleihung zu ihrer ersten Sitzung zusammen. Die Sitzungen der Jury sind nicht öffentlich.
Die Beratungen sind vertraulich. Die Jury ist nur beschlussfähig, wenn mindestens 5 Mitglieder anwesend sind. Sie wird vom Vorsitzenden einberufen. Die Jury wählt den Preisträger. Stimmenthaltungen sind in
der Schlussabstimmung nicht zulässig. Die Entscheidungen der Jury sind endgültig. Der Ablauf der Beratungen und die Abstimmungsergebnisse werden protokolliert. Der Wortlaut der Begründung wird festgehalten.

Mitteilung des Ergebnisses
Das Kuratorium teilt den Beschluss der Stiftung der Öffentlichkeit mit.
Der Beschluss der Stiftung ist endgültig und kann auf dem Rechtsweg
nicht angefochten werden. Die Verleihung erfolgt in festlicher Form
unter der Schirmherrschaft der Alfred Brenner Stiftung.

 

Das Kuratorium

 

Frank Marrenbach
Geschäftsführer der Alfred Brenner Stiftung

Stephan Bösch

Stellvertretender Geschäftsführer und Kuratoriums-Mitglied
Brigitte Eichmayr
Stifterin der Alfred Brenner Stiftung
Heike Berger Kuratoriums-Mitglied und Unterstützungsvergabe
Barbara Blint Stellvertretende Kuratoriums-Vorsitzende und Schriftführung
Spenden
Die Alfred Brenner Stiftung können Sie gerne effektiv unterstützen.
Für unsere gemeinnützige Stiftung stellen wir Ihnen gerne eine
Spendenbescheinigung für das Finanzamt aus.

Spendenkonto
Stadt Sparkasse Baden-Baden
Konto Nr. 3 00 42 31
BLZ 662 500 30
  >> Impressum >> nach oben